Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaft

der freien Träger in der Auslandsvermittlung

 

 

Auch Adoptivkinder haben Anrecht auf Schutz ihrer Privatsphäre


Leider stößt man im Internet, aber auch in anderen Medien, immer häufiger auf Berichte von Adoptiveltern, die detailliert über die Geschichte ihres Kindes Auskunft geben, und dabei nicht zögern, auch Probleme, Auffälligkeiten, ja schwere Störungen des Kindes der Öffentlichkeit preiszugeben. Das verstößt massiv gegen das Recht des Kindes auf Schutz seiner Privatsphäre. Adoptivkinder, die eine schwierige Vorgeschichte haben und oft erst nach Irrwegen einen erträglichen Lebensweg finden, haben ein ganz besonderes Anrecht auf Schutz ihrer Persönlichkeit. Es wird sie zutiefst kränken und verstören, wenn sie voraussetzen müssen, dass 'die halbe Welt' über ihre Schwierigkeiten informiert ist oder sie sogar von fremden Personen auf ihre Probleme angesprochen werden.

Wir dürfen Sie, sehr geehrte Adoptiveltern, darum herzlich bitten, keine entsprechenden Daten ihres Kindes ins Internet zu stellen oder über andere Medien zu verbreiten. Wie es um ihr Kind steht, geht nur Sie und das Kind etwas an.