
Burkina Faso

20,1 Millionen Einwohner
Geographische Lage: Burkina Faso ist ein westafrikanischer Staat, der südlich des Nigerbogens liegt und an Mali , Niger , Benin, Togo , Ghana sowie an die Elfenbeinküste grenzt
Größe und Hauptstadt: 274200 km², Ouagadougou
Regierungsform: Republik
Nationalsprache: Mooré, Foulfouldé, Djoula
Amtssprache: Französisch
Klima: Tropisches Klima mit Temperaturen zwischen 35 - 40 Grad Celsius; Wechsel von Regen- und Trockenzeit (Regenzeit Juni bis Oktober)
Bevölkerung: ca. 16 Millionen Menschen (46,2 % unter 14 Jahren); die Bevölkerung umfasst ca. 60 verschiedene ethnische Gruppen. (50% der Bevölkerung gehören der Gruppe der Mossi an).
Religionen: Animisten (44%), Moslems (43%), Christen (13%)
Wirtschaft: Burkina Faso gehört zu den 10 ärmsten Ländern der Welt und zählt zur Gruppe der hochverschuldeten Entwicklungsländer; 60% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze von 1 USD/Tag.
Soziale Probleme: Armut und Not, ca. 23% der Bevölkerung sind Analphabeten; geringe Schulbildung (ca. 120 Kinder pro Schulklasse); fehlender Zugang zu sauberem Trinkwasser und Strom
Kindersterblichkeit: 19,9 %
Lebenserwartung: Frauen 57 Jahre; Männer 53 Jahre
Tourismus: Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich, abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso, auf überwiegend einfachem Niveau. Interessante Gebäude in Ouagadougou sind die Große Moschee, der Palast des Mogho Naaba, das Monument des Cinéastes sowie die Kathedrale der unbefleckten Empfängnis.
Währung: FCFA-France (1 Euro = 655,957 FCFA-France)
Ländergebühr: ca. 4.800 € (für die Betreuung und Versorgung der Kinder im Kinderheim, sowie Verwaltungskosten für das Adoptionsverfahren in Burkina Faso)
Verwaltungsgebühr: ca. 9.160 € (Überprüfungs-, Vorbereitungs-, Begleitungs- und Vermittlungsarbeit von HELP a child e.V.)
Sonstige Kosten: Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisierungskosten (ca. 1500 €) zzgl. Reise- und Unterkunftskosten im Land
Zuständige Behörde in Burkina Faso: Ministère de la Femme, de la Solidarité Nationale et de la Famille in Ouagadougou
Vermittelbare Kinder: Schwarze Kinder ab ca. 6 Monaten bis 6 Jahren (bei Kindervorschlag); ältere Kinder und „special need“ Kinder (Geschwister, Kinder mit Behinderungen oder leichten bis mittelschweren Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen)
Gesundheitszustand der Kinder: im Allgemeinen Unterernährung, Eiweißmangel, Krätze, Blutarmut, manchmal Gelbsucht, Atemwegserkrankungen; schwere lebensbedrohliche oder unheilbare Krankheiten sind weitestgehend ausgeschlossen (HIV-Test)
Übliche Dauer des Verfahrens (unverbindlich): Wartezeit bis zur Registrierung bei der zentralen Behörde ca. 1 Jahr und bis zum Kindervorschlag durchschnittlich ca. 3 Jahre; Verfahrensdauer ab Kindervorschlag ca. 10-12 Monate (alle Angaben zur Dauer und zum Verlauf eines Adoptionsverfahrens unter Vorbehalt)
Aufenthalt im Land: Besuchsreise: ca. 5-10 Tage; Abholreise: ca. 14 Tage
Verfahrensablauf:
• Allgemeine Eignungsüberprüfung durch Ihr örtliches Jugendamt oder einem freien Träger im Inland
• Spezielle Eignungsüberprüfung für die Adoption im Ausland durch HELP a child e. V.- Kinder finden Eltern
• Anerkennung als Adoptionsbewerber
• Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe von HELP a child e. V. – Kinder finden Eltern, Übersetzung und Legalisierung der Dokumente
• Versand der Dokumente nach Burkina Faso
• Wartezeit bis zur Einreichung der Akte bei der zuständigen Behörde (IBESR) und auf einen Kindervorschlag
• Möglichkeit, an Seminaren und Treffen von HELP a child e. V. – Kinder finden Eltern teilzunehmen
• Erhalt eines Kindervorschlages über die HELP a child e. V. – Kinder finden Eltern
• Erste Reise nach Burkina Faso zum Kennenlernen des Kindes (Besuchsreise)
• Adoptionsbeschluss nach örtlichem Recht mit starker Wirkung
• Ausstellung eines deutschen Reisepasses durch die deutsche Botschaft in Quagadougou
• Abholung des Kindes in Burkina Faso (Abholreise)
• Nachbetreuung durch HELP a child e. V. – Kinder finden Eltern, Erstellung von verpflichtenden Entwicklungsberichten für die zentrale Behörde in Burkina Faso
• Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung durch das örtlich zuständige Familiengericht
Übersetzung der Dokumente: ins Französische notwendig.
Mindestalter für Paare:
Mindestalter: 30 Jahre (ein Partner)
Ehezeit: mindestens 5 Jahre bei Einreichen der Akte bei der Zentralen Behörde
Familien mit mehr als einem Kind (leiblich oder adoptiert) werden derzeit nicht akzeptiert.
für Alleinstehende Frauen:
werden derzeit nicht akzeptiert.