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Adoption - Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Voraussetzungen

Grundlage der Adoptionsvermittlung von HELP a child e.V. sind die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Neben den formalen Voraussetzungen wie z.B. Gesundheit, keine Vorstrafen, Alter, Motivation... gelten für die Auslandsadoption weitere, teilweise auch länderspezifische Voraussetzungen (s.u.):

  • Mindestalter: 30 Jahre (ein Partner), je nach Land evtl. auch älter.
  • Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte nicht deutlich größer als 40 Jahre sein; das Verhältnis sollte einem Eltern-Kind Verhältnis entsprechen, keinem Großeltern-Kind Verhältnis.
  • HELP a child e.V. nimmt Bewerber bis zum 48. Lebensjahr an und prüft ab einem Alter von 45 Jahren (mind. ein Partner) die Eignung zur Annahme von Kindern im Vorschul- bzw. Schulalter.
  • Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • In einigen Ländern ist eine Mindestehezeit erforderlich.
  • Aufgrund unserer Kooperationsländer ist es uns aktuell leider nicht möglich gleichgeschlechtliche Paare als Bewerber anzuerkennen.
  • Positiver Sozialbericht.
  • Gesicherte Einkommensverhältnisse.
  • Keine lebensverkürzenden Krankheiten.
  • Offenheit für fremde Kulturen.

Adoptionsvoraussetzungen Haiti:

  • Paare:
    - Mindestalter bei Einreichung der Akte:
    30 Jahre (ein Partner)
    - Höchstalter bei Einreichung der Akte:
    49 Jahre (ein Partner)
    - Mindestehezeit: 5 Jahre
  • Alleinstehende Frauen: 
    - Mindestalter bei Einreichung der Akte:
    35 Jahre 
    - Höchstalter bei Einreichung der Akte:
    49 Jahre 

Adoptionsvoraussetzungen Burkina Faso:

  • Paare:
    - Mindestalter bei Einreichung der Akte:
    30 Jahre (ein Partner)
    - Höchstalter bei Einreichung der Akte:
    49 Jahre (ein Partner)
    - Mindestehezeit: 5 Jahre
    - Bereits vorhandene Kinder (keine Patchworkfamilien) sind kein Hindernis, jedoch werden kinderlose Paare oder Paare mit nur einem Kind bevorzugt
  • Alleinstehende Frauen: 
    - Werden zur Zeit nicht akzeptiert

Adoptionsvoraussetzungen Dominikanische Republik:

  • Paare:
    - Mindestalter bei Einreichung der Akte:
    30 Jahre (ein Partner)
    - Höchstalter bei Einreichung der Akte:
    49 Jahre (ein Partner)
    - Mindestehezeit: 5 Jahre
    • Alleinstehende Frauen: 
      - Werden zur Zeit nicht akzeptiert

    Auf der Seite des Bundesamts für Justiz finden Sie darüber hinaus noch eine Zusammenstellung häufiger Fragen im Zusammenhang mit internationaler Adoption:

    Adoptionsgebühren

    Verfahrenskosten:

    • Seminargebühr pro Person 150 €
    • Gesamtkosten der Vermittlung 9.160 € 
      (zahlbar in 4 Teilbeträgen)
    • Versand der Dokumente pauschal: 300 €

    Sonstige Kosten:

    • Kosten f. Psych. Gutachten 
    • Beglaubigungsgebühren
    • Übersetzungskosten
    • evtl. Konsulargebühren
    • Flug-, Transfer- und Unterbringungskosten
    • Visagebühren
    • Repräsentanz vor Ort
    • Registrierung der Akte im Land

    Ländergebühren:

    • Jeweilige Ländergebühr (die Höhe entnehmen Sie bitte der jeweiligen Länderbeschreibung)

    Verfahrensablauf bei HELP a child e.V.

    Unser Verfahren gestaltet sich insgesamt wie folgt:

    • Teilnahme am Informationsseminar für Adoptionsbewerber
    • Entscheidung für ein Adoptionsverfahren mit HELP a child e.V
    • Ausfüllen der roten Mappe (Vereinbarung,Fragebögen, usw.)
    • Sichtung und Prüfung der eingereichten Unterlagen, danach Terminvergabe
    • Einzelgespräche
    • Erstellung eines psychologischen Gutachtens.
    • Allgemeiner Eignungsbericht des Jugendamtes oder eines freien Trägers im Inland
    • Länderspezifischer Eignungsbericht durch HELP a child e.V
    • Nach Anerkennung können die Unterlagen für das gewählte Land zusammengestellt werden
    • Übersetzung des Dossiers
    • Einreichung der Unterlagen bei den entsprechenden Konsulaten (fakultativ)
    • Versendung der Unterlagen ins Land
    • Anerkennung der Bewerber im Land
    • Wartezeit (länderabhängig)
    • Weiterer Verfahrensablauf ist länderabhängig

    Die ersten Schritte zur Adoption

    Haben Sie erste Fragen zum Ablauf, zu den allgemeinen Voraussetzungen oder zu unserer Vermittlungsstelle? Dann kontaktieren Sie bitte unser Büro unter Tel. 02630 9568660 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

    Unsere Büro Öffnungszeiten sind:
    Mo - Do       08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
    Mo, Di, Do   13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

    Nachdem wir Ihnen bestätigen konnten, dass Sie die Grundvoraussetzungen für eine Adoption erfüllen und Sie besser verstehen möchten wer HELP a child e.V. - Kinder finden Eltern - ist und was sie von einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können, dann besuchen Sie bitte eines unserer Informationsseminare.

    Darüber hinaus können Sie sich auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Adoption und Adoptionsvermittlung informieren:

    Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der freien Träger in der Auslandsvermittlung

    Das Gelingen einer Adoption hängt in hohem Maße von der Qualität der Adoptionsberatung ab. Eine gute Adoptionsberatung kann nur in einem vertrauensvollen, geschützten Klima stattfinden. Diskretion ist Sache nicht allein der Vermittlungsstelle. Wenn Teile der Beratungsgespräche im Internet oder anderweitig öffentlich diskutiert und kritisiert werden, wird Vertrauen zerstört.

    Die beratende Person kann sich, wenn sie überhaupt von den Vorgängen erfährt, gegen Vorwürfe nicht wehren. Selber in die Offensive zu gehen und Verzerrungen klarzustellen, ist ihr gesetzlich verboten.

    Haben Sie, sehr geehrte Adoptionsbewerber, bitte Verständnis dafür, dass wir den Vermittlungsprozess abbrechen müssen, wenn das Vertrauensverhältnis auf diese Weise gestört wird.

    ! Adoptionsberatung braucht Vertrauen und Diskretion !

    Auch Adoptivkinder haben Anrecht auf Schutz ihrer Privatsphäre

    Leider stößt man im Internet, aber auch in anderen Medien, immer häufiger auf Berichte von Adoptiveltern, die detailliert über die Geschichte ihres Kindes Auskunft geben, und dabei nicht zögern, auch Probleme, Auffälligkeiten, ja schwere Störungen des Kindes der Öffentlichkeit preiszugeben. Das verstößt massiv gegen das Recht des Kindes auf Schutz seiner Privatsphäre. Adoptivkinder, die eine schwierige Vorgeschichte haben und oft erst nach Irrwegen einen erträglichen Lebensweg finden, haben ein ganz besonderes Anrecht auf Schutz ihrer Persönlichkeit. Es wird sie zutiefst kränken und verstören, wenn sie voraussetzen müssen, dass 'die halbe Welt' über ihre Schwierigkeiten informiert ist oder sie sogar von fremden Personen auf ihre Probleme angesprochen werden.

    Wir dürfen Sie, sehr geehrte Adoptiveltern, darum herzlich bitten, keine entsprechenden Daten ihres Kindes ins Internet zu stellen oder über andere Medien zu verbreiten. Wie es um ihr Kind steht, geht nur Sie und das Kind etwas an.

    Rechtliche Bestimmungen

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz

    Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) besteht seit dem 1. Mai 2003. 

    Die GZA ist in allen Fragen der Adoption Ansprechpartner für alle Menschen aus Rheinland-Pfalz und Hessen, die sich dafür interessieren, ein Kind zu adoptieren und für alle, die sich im beruflichen Kontext mit dem Thema Adoption befassen.

    Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

    Das Bundesamt für Justiz nimmt neben anderen Aufgaben im internationalen Familienrecht auch die Funktion der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption wahr. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen und weitere Informationen zu internationalen Adoptionen. Dabei sind die weitreichenden Änderungen infolge des am 1. April 2021 in Kraft getretenen Adoptionshilfe-Gesetzes berücksichtigt.

    Haager Adoptionsübereinkommen

    Das Übereinkommen soll sicherstellen, dass grenzüberschreitende Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner völkerrechtlich anerkannten Grundrechte stattfinden und die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern verhindern. Hierzu zählen die Zustimmung der Mutter und die Beratung des Kindes. Das Übereinkommen enthält außerdem die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der internationalen Adoption.