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Voraussetzungen

Grundlage der Adoptionsvermittlung von HELP a child e.V. sind die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Neben den formalen Voraussetzungen wie z.B. Gesundheit, keine Vorstrafen, Alter, Motivation... gelten für die Auslandsadoption weitere, teilweise auch länderspezifische Voraussetzungen (s.u.):

  • Mindestalter: 30 Jahre (ein Partner), je nach Land evtl. auch älter.
  • Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte nicht größer als 40 Jahre sein.
  • HELP a child e.V. nimmt Bewerber bis zum 48. Lebensjahr an und prüft in diesen Einzelfällen die Eignung zur Annahme von Kindern im Vorschul- bzw. Schulalter.
  • Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • In einigen Ländern ist eine Mindestehezeit erforderlich.
  • Aufgrund unserer Kooperationsländer ist es uns aktuell leider nicht möglich gleichgeschlechtliche Paare als Bewerber anzuerkennen.
  • Positiver Sozialbericht.
  • Gesicherte Einkommensverhältnisse.
  • Keine Lebensverkürzenden Krankheiten.
  • Offenheit für fremde Kulturen.

__flag_haiti Adoptionsvoraussetzungen Haiti:

  • Mindestalterfür Paare: 30 Jahre (ein Partner), Höchstalter bei Einreichung der Akte bei der Zentralen Behörde in Haiti: 49 Jahre, mit mindestens 5jährige Ehezeit.
  • für Alleinstehende Frauen: Mindestalter 35 Jahre, Höchstalter bei Einreichung der Akte bei der Zentralen Adoptionsbehörde: 49 Jahre.

__flag_bfaso Adoptionsvoraussetzungen Burkina Faso:

  • Mindestalter: 30 Jahre (ein Partner) mindestens 5 Jahre verheiratet. Bereits vorhandene Kinder (keine Patchworkfamilien) kein Hindernis, jedoch werden kinderlose Paare oder Paare mit nur einem Kind bevorzugt
  • Allein stehende Frauen werden zur Zeit nicht akzeptiert

DomRepAdoptionsvoraussetzungen Dominikanische Republik:

  • Mindestalter: 30 Jahre (ein Partner), Mindestehezeit 5 Jahre.
  • Allein stehende Frauen werden zur Zeit nicht akzeptiert

 

Auf der Seite des Bundesamts für Justiz finden Sie darüber hinaus noch eine Zusammenstellung häufiger Fragen im Zusammenhang mit internationaler Adoption: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZAA/Fragen/FAQ_node.html